Allgemeine Geschäftsbedingungen
der T&B Culinary Team GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der T&B Culinary Team GmbH.
2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, zu Öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung der Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der T&B Culinary Team GmbH und können von den Zahlungen einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
3. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die T&B Culinary Team GmbH zustande. Der T&B Culinary Team GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die T&B Culinary Team GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der T&B Culinary Team GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Alle Ansprüche gegen die T&B Culinary Team GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die T&B Culinary Team GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die T&B Culinary Team GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der T&B Culinary Team GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der T&B Culinary Team GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der T&B Culinary Team GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %.
Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Die T&B Culinary Team GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.
Regionale oder kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt.
4. Die Preise können von der T&B Culinary Team GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die T&B Culinary Team GmbH dem zustimmt.
5. Rechnungen der T&B Culinary Team GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die T&B Culinary Team GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die T&B Culinary Team GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
6. Die T&B Culinary Team GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden.
Für Hotelzimmerbuchungen ist eine Vorauszahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises bei einem Buchungsbetrag über 1.000,00 € zu leisten. Des Weiteren ist bei einer Zimmerbuchung im Zeitraum von internationalen Messen in München und des Münchner Oktoberfestes grundsätzlich eine Vorauszahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten.
Die Vorauszahlung wird binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die T&B Culinary Team GmbH entsprechend Nr. V.1. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden entsteht.
Ausnahmen hiervon können nur bei schriftlicher Bestätigung seitens der T&B Culinary Team GmbH geltend gemacht werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der T&B Culinary Team GmbH aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der T&B Culinary Team GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung eben dieser. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag ab dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Im Übrigen gelten die Stornierungsfristen und Gebühren, die im Anhang festgelegt sind. Der Kunde kann innerhalb dieser vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der T&B Culinary Team GmbH ausübt.
3. Die T&B Culinary Team GmbH bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
V. Rücktritt der T&B Culinary Team GmbH
1. Wird eine vereinbarte oder gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldete Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die T&B Culinary Team GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Ferner ist die T&B Culinary Team GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der T&B Culinary Team GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
3. Hat die T&B Culinary Team GmbH ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann; ein Verstoß gegen Nr. I.2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann die T&B Culinary Team GmbH unterbinden bzw. deren Abbruch verlangen.
6. Sollte bei einem Rücktritt nach Ziffer 2, 3 und 5 ein Schadensersatzanspruch der T&B Culinary Team GmbH gegen den Kunden entstehen, so kann die T&B Culinary Team GmbH den Schadensersatzanspruch pauschalisieren, hierbei gelten die Zahlungsverpflichtung entsprechend der Stornobedingungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer vom Gast spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die T&B Culinary Team GmbH für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der T&B Culinary Team GmbH bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss die T&B Culinary Team GmbH Gäste wegen der verspäteten Räumung in ein anderes Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung der T&B Culinary Team GmbH
1. Die T&B Culinary Team GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden sind dem Kunden nur zu ersetzen, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der T&B Culinary Team GmbH beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge/Fahrräder und deren Inhalte haftet die T&B Culinary Team GmbH nicht.
Vorstehende Nummer 7.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlagen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die T&B Culinary Team GmbH bewahrt die Sachen 3 Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die T&B Culinary Team GmbH nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
VIII. Haftung des Gastes
1. Der Gast haftet für Beschädigungen, die er am Eigentum des Hotels /Restaurants verursacht. Das Hotel ist ein Nichtraucher Hotel. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, sowie die Rechnung für Feuerwehreinsätze durch die Alamierung durch Rauchmelder im Hotel trägt der Kunde. Die Reinigung von Vorhängen, Betten und Kissen wird pauschal mit einem Betrag von 150,00 € in Rechnung gestellt.
2. Das Werfen/ die Nutzung von Konfetti, Reis, Blütenblättern, etc. ist in allen Bereichen des Hotels, des Restaurant und den Außenbereichen untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Aufwandspauschale von 150,00 € sowie den Reinigungsgebühren (zzgl.) berechnet.
IX. Veranstaltungsvertrag
1. Geltungsbereich:
Vorstehende Geschäftsbedingungen gelten sinn gemäß hiernach für Verträge über die mietweise Überlassung von Tagungs- und Veranstaltungsräume zur Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, festliche Veranstaltungen, Familienfeiern.
2. Pflichten der T&B Culinary Team GmbH
a. Die T&B Culinary Team GmbH verpflichtet sich die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und für einen ungestörten Veranstaltungsablauf zu sorgen, sowie die vereinbarte Verköstigung zu gewährleisten. Etwaige Änderungen des Umfangs der Leistungserbringung aufgrund des Veranstaltungsablaufs oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse behält sich die T&B Culinary Team GmbH vor. Sie ist berechtigt, in einem solchen Fall mit einem der Art und Güte entsprechenden Produkt zu erfüllen.
b. Die T&B Culinary Team GmbH verpflichtet sich, im Falle einer Reklamation von Speisen, Nachbesserungen zu erbringen. Diese sind während der Veranstaltung der T&B Culinary Team GmbH oder deren Mitarbeitern unverzüglich anzuzeigen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, müssen Mängelrügen spätestens bei Rückgabe der Räume erhoben werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
c. Der Veranstalter ist berechtigt, bei unmöglicher oder fehlgeschlagener Nachbesserung Minderung zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatz gegenüber der T&B Culinary Team GmbH sind ausgeschlossen soweit ein Schaden von ihr oder ihren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
3. Raummietkosten
Für die Überlassung eines Veranstaltungsraumes ist eine Raummiete zu entrichten, die sich nach der Größe des Raumes und dem Überlassungszeitraum richtet oder einen zu vereinbarenden Umsatz zu garantieren.
4. Restaurantreservierung und Verpflegung im Rahmen einer Veranstaltung
Ab 20 Personen muss eine schriftlich bindende Vereinbarung getroffen werden.
a. Änderungen der Teilnehmerzahlen
b. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die Teilnehmerzahl um mehr als 5 % überschritten werden, kann evtl. die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden es sei denn, die T&B Culinary Team GmbH hat der Änderung zugestimmt.
c. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahlen um mehr als 10 % ist die T&B Culinary Team GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
d. Für Änderungen, Abweichungen oder Stornierungen über die oben genannten Bedingungen hinaus gelten die Richtlinien laut Anhang.
5. Bei Veranstaltungen, die über 23 Uhr hinausgehen, kann die T&B Culinary Team GmbH, falls nichts anderes vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen. Ferner kann die T&B Culinary Team GmbH aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
6. Mitbringen von Speisen und Getränken
7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Erlaubnisse
a. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden und der Nutzung des Stromnetzes der T&B Culinary Team GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung.
b. Nutzung hoteleigener Anlagen sind pfleglich zu behandeln; für Beschädigungen haftet der Kunde. Für die Nutzung kann die T&B eine Gebühr, bzw. Nutzungspauschale verlangen.
c. Der Kunde ist mit Zustimmung der T&B Culinary Team GmbH berechtigt, eigene Telefon, Telefax und Datenübertragung in der Einrichtung zu benutzen. Dafür kann die T&B Culinary Team GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
8. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtszeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtliche Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltung der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes u. a. die Zahlung der Gema Gebühren.
9. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und wirksam ist.
ANHANG
1. Änderung und Stornierung von gebuchten Zimmereinheiten
Eine Stornierung, gesamt und teilweise, ist bei Buchung von
2. Bei Nicht-Anreise (No-Show) werden 100% des Gesamtübernachtungsbetrags (inkl. Frühstück, sofern gebucht) berechnet.
3. Stornierung, gesamt und teilweise, von Leistungen innerhalb eines Veranstaltungsvertrages
Für Reservierungen ab 20 Personen oder gebuchten Veranstaltungen finden folgende Stornierungsfristen Anwendung. Unberührt davon bleibt die Änderungsregelung laut AGB IX. 4.
Eine Veranstaltung mit
Stornierungen darüber hinaus werden mit 100% der vereinbarten Leistungen pro Teilnehmer berechnet.
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